Dirk Grebe

 

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater im Handwerk

Wichtige Mitteilung zur Eigentümerverpflichtung
Thema: Der Energieausweis

 

Wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt von seinem energetischen Zustand ab.

Der Energieausweis gibt Auskunft darüber.

Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

 

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises 

Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis

 

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

 

 

 

 

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